UStAE
- UStAE
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Zu § 15 UStG (§§ 35 bis 43 UStDV) (15.1 - 15.24)
- 15.1 Zum Vorsteuerabzug berechtigter Personenkreis
- 15.2 Allgemeines zum Vorsteuerabzug
- 15.2a Ordnungsmäßige Rechnung als Voraussetzung für den Vorsteuerabzug
- 15.2b Leistung für das Unternehmen
- 15.2c Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen
- 15.2d Regelungen zum Vorsteuerabzug in Einzelfällen
- 15.3 Vorsteuerabzug bei Zahlungen vor Ausführung der Umsätze
- 15.4 Vorsteuerabzug bei Rechnungen über Kleinbeträge
- 15.5 Vorsteuerabzug bei Fahrausweisen
- 15.6 Vorsteuerabzug bei Repräsentationsaufwendungen
- 15.6a Vorsteuerabzug bei teilunternehmerisch genutzten Grundstücken
- 15.7 Vorsteuerabzug bei unfreien Versendungen und Güterbeförderungen
- 15.8 Abzug der Einfuhrumsatzsteuer bei Einfuhr im Inland
- 15.9 Abzug der Einfuhrumsatzsteuer in den Fällen des § 1 Abs. 3 UStG
- 15.10 Vorsteuerabzug ohne gesonderten Steuerausweis in einer Rechnung
- 15.11 Nachweis der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
- 15.12 Allgemeines zum Ausschluss vom Vorsteuerabzug
- 15.13 Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei steuerfreien Umsätzen
- 15.14 Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei Umsätzen im Ausland
- 15.15 Vorsteuerabzug bei Eingangsleistungen im Zusammenhang mit unentgeltlichen Leistungen
- 15.16 Grundsätze zur Aufteilung der Vorsteuerbeträge
- 15.17 Aufteilung der Vorsteuerbeträge nach § 15 Abs. 4 UStG
- 15.18 Erleichterungen bei der Aufteilung der Vorsteuerbeträge
- 15.19 Vorsteuerabzug bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
- 15.20 Vorsteuerabzug bei Überlassung von Gegenständen durch Gesellschafter an die Gesellschaft
- 15.21 Vorsteuerabzug aus Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von gesellschaftsrechtlichen Anteilen
- 15.22 Vorsteuerabzug im Zusammenhang mit dem Halten und Veräußern von gesellschaftsrechtlichen Beteiligungen
- 15.23 Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei (teil-)unternehmerisch verwendeten Fahrzeugen
- 15.24 Vorsteuerabzug und Umsatzbesteuerung bei (teil-)unternehmerischverwendeten Fahrrädern