UStAE
- UStAE
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Zu § 22 UStG (§§ 63 bis 68 UStDV) (22.1 - 22e.1)
- 22.1 Ordnungsgrundsätze
- 22.2 Umfang der Aufzeichnungspflichten
- 22.3 Aufzeichnungspflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, innergemeinschaftlichen sonstigen Leistungen im Sinne des § 3a Abs. 2 UStG und innergemeinschaftlichen Erwerben
- 22.3a Aufzeichnungspflichten bei Teilnahme an einem der besonderen Besteuerungsverfahren
- 22.3b Aufzeichnungspflichten bei Lieferungen in ein Lager im Sinne des § 6b UStG
- 22.4 Aufzeichnungen bei Aufteilung der Vorsteuern
- 22.5 Erleichterungen der Aufzeichnungspflichten
- 22.6 Erleichterungen für die Trennung der Bemessungsgrundlagen
- 22a.1 Fiskalvertretung
- 22b.1 Rechte und Pflichten eines Fiskalvertreters
- 22c.1 Rechnungsangaben für vertretene Unternehmer
- 22d.1 Zuständigkeit und Verfahren
- 22e.1 Untersagung der Fiskalvertretung