Seiteninterne Navigation
Beck-Angebote
Logo: Zur Startseite von beck-personal-portal
Erweiterte Suchoptionen:
Detailsuche
Mein PP Mein beck-personal-portal

§ 80 Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten im Auftrag

(1) 1Werden Sozialdaten im Auftrag durch andere Stellen erhoben, verarbeitet oder genutzt, ist der Auftraggeber für die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzbuches und anderer Vorschriften über den Datenschutz verantwortlich. 2Die in den §§ 82 bis 84 genannten Rechte sind


Zitiervorschlag:
BeckOK SozR, 43. Ed. 1.12.2016, SGB X § 80
Ansicht
Einstellungen