Seiteninterne Navigation
Beck-Angebote
beck-online
Steuern & Bilanzen
beck-shop
beck-akademie
beck-stellenmarkt
beck-aktuell
beck-community
Suche:
Erweiterte Suchoptionen:
Detailsuche
Suchbereich
Mein PP
Mein beck-personal-portal
Nur Lexikon
Nur Lexikon
★
Nur in Favoriten
Menü
Startseite
Bestellen
Hilfe
Service
Anmelden
Beck'scher Online-Kommentar
BeckOK Sozialrecht
SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung
Viertes Kapitel Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern (§§ 69-140h)
Erster Abschnitt Allgemeine Grundsätze (§§ 69-71)
Zweiter Abschnitt Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten (§§ 72-106a)
Dritter Abschnitt Beziehungen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen (§§ 107-114)
Vierter Abschnitt Beziehungen zu Krankenhäusern und Vertragsärzten (§§ 115-123)
§ 115 Dreiseitige Verträge und Rahmenempfehlungen zwischen Krankenkassen, Krankenhäusern und Vertragsärzten
§ 115a Vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus
§ 115b Ambulantes Operieren im Krankenhaus
§ 115c Fortsetzung der Arzneimitteltherapie nach Krankenhausbehandlung
§ 116 Ambulante Behandlung durch Krankenhausärzte
§ 116a Ambulante Behandlung durch Krankenhäuser bei Unterversorgung
§ 116b Ambulante spezialfachärztliche Versorgung
§ 117 Hochschulambulanzen
§ 118 Psychiatrische Institutsambulanzen
§ 118a Geriatrische Institutsambulanzen
§ 119 Sozialpädiatrische Zentren
§ 119a Ambulante Behandlung in Einrichtungen der Behindertenhilfe
§ 119b Ambulante Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen
§ 120 Vergütung ambulanter Krankenhausleistungen
§ 121 Belegärztliche Leistungen
§ 121a Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen
§ 122 Behandlung von Praxiskliniken
§ 123 (aufgehoben)
Fünfter Abschnitt Beziehungen zu Leistungserbringern von Heilmitteln (§§ 124-125)
Sechster Abschnitt Beziehungen zu Leistungserbringern von Hilfsmitteln (§§ 126-128)
Siebter Abschnitt Beziehungen zu Apotheken und pharmazeutischen Unternehmern (§§ 129-131)
Achter Abschnitt Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern (§§ 132-134a)
Neunter Abschnitt Sicherung der Qualität der Leistungserbringung (§§ 135-139c)
Zehnter Abschnitt Eigeneinrichtungen der Krankenkassen (§ 140)
Elfter Abschnitt Beziehungen zu Leistungserbringern in der integrierten Versorgung (§§ 140a-140d)
Zwölfter Abschnitt Beziehungen zu Leistungserbringern in Staaten, in denen die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 anzuwenden ist (§ 140e)
Dreizehnter Abschnitt Beteiligung von Patientinnen und Patienten, Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten (§§ 140f-140h)
Viertes Kapitel Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern (§§ 69-140h)
Dokumentnavigation: Vor-/Zurückblättern
zum Seitenanfang
Dokument
Gesamtes Werk
Ansicht
aktuelles Dokument
Leseansicht:
Highlighting:
Einstellungen
Kopfbereich fixieren:
Markierter Text:
Tastaturkombinationen:
Bestellen
Hilfe
Service
Impressum
Datenschutz
Datenschutz-Einstellungen
AGB
Karriere
Schriftgrad:
-
A
+