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Beck'scher Online-Kommentar
BeckOK Sozialrecht
SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung
Viertes Kapitel Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern (§§ 69-140h)
Zweiter Abschnitt Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten (§§ 72-106a)
Erster Titel Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung (§§ 72-76)
§ 72 Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung
§ 72a Übergang des Sicherstellungsauftrags auf die Krankenkassen
§ 73 Kassenärztliche Versorgung
§ 73a Strukturverträge
§ 73b Hausarztzentrierte Versorgung
§ 73c Besondere ambulante ärztliche Versorgung
§ 73d [aufgehoben]
A. Begriff der besonderen Arzneimittel
B. Arten der Leistungserbringung
C. Abs. 1 S. 2-5: Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
D. Abs. 2: Ärzte für besondere Arzneimitteltherapie
E. Abs. 3: Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeitsprüfung
F. Abs. 4: Sicherstellung der Versorgung mit besonderen Arzneimitteln durch die Kassenärztlichen Vereinigungen
G. Abs. 5: Entsprechende Anwendung auf besondere Diagnostika
§ 74 Stufenweise Wiedereingliederung
§ 75 Inhalt und Umfang der Sicherstellung
§ 76 Freie Arztwahl
Erster Titel Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung (§§ 72-76)
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