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Beck'scher Online-Kommentar
BeckOK Sozialrecht
SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung
Viertes Kapitel Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern (§§ 69-140h)
Zweiter Abschnitt Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten (§§ 72-106a)
Zweiter Titel Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen (§§ 77-81a)
§ 77 Kassenärztliche Vereinigungen und Bundesvereinigungen
§ 77a Dienstleistungsgesellschaften
§ 78 Aufsicht, Haushalts- und Rechnungswesen, Vermögen, Statistiken
§ 79 Organe
§ 79a Verhinderung von Organen; Bestellung eines Beauftragten
§ 79b Beratender Fachausschuß für Psychotherapie
§ 79c Beratender Fachausschuss für hausärztliche Versorgung; weitere beratende Fachausschüsse
A. Beratende Fachausschüsse für hausärztliche und fachärztliche Versorgung bei den Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
B. Beratende Fachausschüsse bei den Kassenärztlichen Vereinigungen
C. Verfahren der Stellungnahme
D. Rechtsfolgen einer Verletzung
§ 80 Wahlen
§ 81 Satzung
§ 81a Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Zweiter Titel Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen (§§ 77-81a)
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