Seiteninterne Navigation
Beck-Angebote
beck-online
Steuern & Bilanzen
beck-shop
beck-akademie
beck-stellenmarkt
beck-aktuell
beck-community
Suche:
Erweiterte Suchoptionen:
Detailsuche
Suchbereich
Mein PP
Mein beck-personal-portal
Nur Lexikon
Nur Lexikon
★
Nur in Favoriten
Menü
Startseite
Bestellen
Hilfe
Service
Anmelden
Beck'scher Online-Kommentar
BeckOK Sozialrecht
SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung
Viertes Kapitel Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern (§§ 69-140h)
Zweiter Abschnitt Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten (§§ 72-106a)
Siebter Titel Voraussetzungen und Formen der Teilnahme von Ärzten und Zahnärzten an der Versorgung (§§ 95-98)
§ 95 Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung
A. Normzweck
B. Teilnahmeformen (Abs. 1 S. 1)
C. Vertragsarztsitz (Abs. 1 S. 7, § 24 Ärzte-/Zahnärzte-ZV)
D. Zulassung
E. Ermächtigung (Abs. 4)
F. Anstellung und Beschäftigung von Ärzten/Zahnärzten und von Hochschullehrern für Allgemeinmedizin (Abs. 9 u 9a)
G. Übergangsrecht für die Zulassung und Ermächtigung von nichtärztlichen Psychotherapeuten, Abs. 10 bis 12
H. Besetzung der Zulassungsgremien bei Zulassungssachen von Psychotherapeuten, Abs. 13
§ 95a Voraussetzung für die Eintragung in das Arztregister für Vertragsärzte
§ 95b Kollektiver Verzicht auf die Zulassung
§ 95c Voraussetzung für die Eintragung von Psychotherapeuten in das Arztregister
§ 95d Pflicht zur fachlichen Fortbildung
§ 96 Zulassungsausschüsse
§ 97 Berufungsausschüsse
§ 98 Zulassungsverordnungen
Siebter Titel Voraussetzungen und Formen der Teilnahme von Ärzten und Zahnärzten an der Versorgung (§§ 95-98)
Dokumentnavigation: Vor-/Zurückblättern
zum Seitenanfang
Dokument
Gesamtes Werk
Ansicht
aktuelles Dokument
Leseansicht:
Highlighting:
Einstellungen
Kopfbereich fixieren:
Markierter Text:
Tastaturkombinationen:
Bestellen
Hilfe
Service
Impressum
Datenschutz
Datenschutz-Einstellungen
AGB
Karriere
Schriftgrad:
-
A
+