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Beck'scher Online-Kommentar
BeckOK Sozialrecht
SGB VII: Gesetzliche Unfallversicherung
Siebtes Kapitel Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern und ihre Beziehungen zu Dritten (§§ 188-198)
Erster Abschnitt Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern (§§ 188-190)
Zweiter Abschnitt Beziehungen der Unfallversicherungsträger zu Dritten (§§ 191-198)
§ 191 Unterstützungspflicht der Unternehmer
§ 192 Mitteilungs- und Auskunftspflichten von Unternehmern und Bauherren
§ 193 Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer
§ 194 Meldepflicht der Eigentümer von Seeschiffen
§ 195 Unterstützungs- und Mitteilungspflichten von Kammern und der für die Erteilung einer Gewerbe- oder Bauerlaubnis zuständigen Behörden
§ 196 Mitteilungspflichten der Schiffsvermessungs- und -registerbehörden
§ 197 Übermittlungspflicht weiterer Behörden
§ 198 Auskunftspflicht der Grundstückseigentümer
Siebtes Kapitel Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern und ihre Beziehungen zu Dritten (§§ 188-198)
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