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Beck'scher Online-Kommentar
BeckOK Sozialrecht
SGB VII: Gesetzliche Unfallversicherung
Drittes Kapitel Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls (§§ 26-103)
Zweiter Abschnitt Renten, Beihilfen, Abfindungen (§§ 56-80a)
Vierter Unterabschnitt Abfindung (§§ 75-80)
§ 75 Abfindung mit einer Gesamtvergütung
§ 76 Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 40 vom Hundert
§ 77 Wiederaufleben der abgefundenen Rente
§ 78 Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 40 vom Hundert
A. Entstehungsgeschichte
B. Normzweck
C. Grundvoraussetzungen
D. Ermessensentscheidung
§ 79 Umfang der Abfindung
§ 80 Abfindung bei Wiederheirat
Beck'scher Online-Kommentar Sozialrecht
§ 78 Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 40 vom Hundert
Marschner in BeckOK SGB VII § 78 | Ed. 36 - Dezember 2014 | Stand: 01.12.2014
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