![]() | Beck'scher Online-Kommentar |
Arbeitsrecht |
BetrVG (Auszug) |
Dritter Teil Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 60-73b) |
Erster Abschnitt Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung (§§ 60-71) |
§ 60 Errichtung und Aufgabe |
§ 61 Wahlberechtigung und Wählbarkeit |
A. Wahlberechtigung |
B. Wählbarkeit |
C. Verfahrensfragen |
§ 62 Zahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter, Zusammensetzung der Jugend- und Auszubildendenvertretung |
§ 63 Wahlvorschriften |
§ 64 Zeitpunkt der Wahlen und Amtszeit |
§ 65 Geschäftsführung |
§ 66 Aussetzung von Beschlüssen des Betriebsrats |
§ 67 Teilnahme an Betriebsratssitzungen |
§ 68 Teilnahme an gemeinsamen Besprechungen |
§ 69 Sprechstunden |
§ 70 Allgemeine Aufgaben |
§ 71 Jugend- und Auszubildendenversammlung |