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Arbeitsrecht |
ArbZG |
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften (§§ 1,2) |
§ 1 Zweck des Gesetzes |
A. Normzweck |
I. Gewährleistung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer |
II. Verbesserung der Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten |
III. Schutz von Sonntagen und staatlich anerkannten Feiertagen |