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Bundesausbildungsförderungsgesetz | BUND
BAföG: § 66b Übergangsvorschrift aus Anlass des Endes des Übergangszeitraums nach dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft
Rechtsstand: 02.12.2025