[Richtlinien für die Bewertung des Grundvermögens] | BUND
BewRGr: Anlage 9 Abschläge im Falle der Notwendigkeit baldigen Abbruchs des Gebäudes (§ 82 Abs. 1 Nr. 3 BewG) und im Falle der Verpflichtung zum Abbruch des Gebäudes (§ 92 Abs. 4, § 94 Abs. 3 Satz 3 BewG) in v.H. des Gebäudewerts
Rechtsstand: 01.01.2021