DachAusbV
- DachAusbV
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Vorbemerkung
- Inhaltsübersicht (amtlich)
- Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung (§§ 1 - 7)
- Abschnitt 2 Zwischenprüfung (§§ 8 - 12)
- Abschnitt 3 Gesellenprüfung (§§ 13 - 20)
- Abschnitt 4 Schlussvorschriften (§§ 21 - 22)
- Schlussformel
- Anlage Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Dachdecker und zur Dachdeckerin
- Abschnitt A: schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
- Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Dachdeckungstechnik
- Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Abdichtungstechnik
- Abschnitt D: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Außenwandbekleidungstechnik
- Abschnitt E: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Energietechnik an Dach und Wand
- Abschnitt F: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Reetdachtechnik
- Abschnitt G: schwerpunktübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten