FIAusbV
- FIAusbV
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Vorbemerkung
- Inhaltsübersicht (amtlich)
- Abschnitt 1 Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung (§§ 1 - 6)
- Abschnitt 2 Abschlussprüfung (§§ 7 - 41)
- Abschnitt 3 Schlussvorschriften (§§ 42 - 43)
- Schlussformel
- Anlage Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fachinformatiker und zur Fachinformatikerin
- Abschnitt A: fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
- Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Anwendungsentwicklung
- Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Systemintegration
- Abschnitt D: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse
- Abschnitt E: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Digitale Vernetzung
- Abschnitt F: fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten