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Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Zwölfter Teil Internationales Insolvenzrecht (§§ 335 - 358)
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften (§§ 335 - 342)
Zweiter Abschnitt Ausländisches Insolvenzverfahren (§§ 343 - 353)
§ 343 Anerkennung
§ 344 Sicherungsmaßnahmen
§ 345 Öffentliche Bekanntmachung
§ 346 Grundbuch
§ 347 Nachweis der Verwalterbestellung. Unterrichtung des Gerichts
§ 348 Zuständiges Insolvenzgericht. Zusammenarbeit der Insolvenzgerichte
§ 349 Verfügungen über unbewegliche Gegenstände
§ 350 Leistung an den Schuldner
§ 351 Dingliche Rechte
§ 352 Unterbrechung und Aufnahme eines Rechtsstreits
§ 353 Vollstreckbarkeit ausländischer Entscheidungen
Dritter Abschnitt Partikularverfahren über das Inlandsvermögen (§§ 354 - 358)
Zweiter Abschnitt
Ausländisches Insolvenzverfahren
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