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SGB V
SGB V
Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
Zehntes Kapitel Versicherungs- und Leistungsdaten, Datenschutz, Datentransparenz (§§ 284 - 305b)
Zweiter Abschnitt Übermittlung und Aufbereitung von Leistungsdaten, Datentransparenz (§§ 294 - 303f)
Erster Titel Übermittlung von Leistungsdaten (§§ 294 - 303)
§ 294 Pflichten der Leistungserbringer
§ 294a Mitteilung von Krankheitsursachen und drittverursachten Gesundheitsschäden
§ 295 Übermittlungspflichten und Abrechnung bei ärztlichen Leistungen
§ 295a Abrechnung der im Rahmen von Verträgen nach § 73b, § 132e, § 132f und § 140a sowie vom Krankenhaus im Notfall erbrachten Leistungen
§ 296 Datenübermittlung für Wirtschaftlichkeitsprüfungen
§ 297 Weitere Regelungen zur Datenübermittlung für Wirtschaftlichkeitsprüfungen
§ 298 Übermittlung versichertenbezogener Daten
§ 299 Datenverarbeitung für Zwecke der Qualitätssicherung
§ 300 Abrechnung der Apotheken und weiterer Stellen
§ 301 Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen
§ 301a Abrechnung der Hebammen und der von ihnen geleiteten Einrichtungen
§ 302 Abrechnung der sonstigen Leistungserbringer
§ 303 Ergänzende Regelungen
Zweiter Titel Datentransparenz (§§ 303a - 303f)
Erster Titel
zur Fussnote
[1]
Übermittlung von Leistungsdaten
FussnotenFussnote
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