TechnModellbauAusbV
- TechnModellbauAusbV
- Inhaltsübersicht (redaktionell)
- Vorbemerkung
- § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2 Dauer der Berufsausbildung
- § 3 Struktur der Berufsausbildung
- § 4 Ausbildungsrahmenplan/Ausbildungsberufsbild
- § 5 Durchführung der Berufsausbildung
- § 6 Abschlussprüfung/Gesellenprüfung
- § 7 Teil 1 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung
- § 8 Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung in der Fachrichtung Gießerei
- § 9 Gewichtungs- und Bestehensregelung in der Fachrichtung Gießerei
- § 10 Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung in der Fachrichtung Karosserie und Produktion
- § 11 Gewichtungs- und Bestehensregelung in der Fachrichtung Karosserie und Produktion
- § 12 Teil 2 der Abschlussprüfung/Gesellenprüfung in der Fachrichtung Anschauung
- § 13 Gewichtungs- und Bestehensregelung in der Fachrichtung Anschauung
- § 14 Mündliche Ergänzungsprüfung
- § 15 Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
- § 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Technischen Modellbauer/zur Technischen Modellbauerin
- Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
- Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Gießerei
- Abschnitt C: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Karosserie und Produktion
- Abschnitt D: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Anschauung
- Abschnitt E: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten