WOS 1972
- WOS 1972
- Inhaltsverzeichnis (redaktionell)
- Erster Teil Wahl der Bordvertretung (§§ 1 - 32)
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 19)
- § 1 Wahlvorstand
- § 2 Wählerliste
- § 3 Einsprüche gegen die Wählerliste
- § 4 Verteilung der Sitze auf die Gruppen
- § 5 Beschluß über die gemeinsame Wahl
- § 6 Wahlausschreiben
- § 7 Wahlvorschläge
- § 8 Wahlvorschläge der Gewerkschaften
- § 9 Behandlung der Wahlvorschläge durch den Wahlvorstand
- § 10 Ungültige Wahlvorschläge
- § 11 Nachfrist für die Einreichung von Wahlvorschlägen
- § 12 Bekanntmachungen zur Stimmabgabe
- § 13 Stimmabgabe
- § 14 Wahlvorgang
- § 15 Öffentliche Stimmauszählung
- § 16 Feststellung des Wahlergebnisses
- § 17 Wahlniederschrift
- § 18 Benachrichtigung und Bekanntmachung der Gewählten
- § 19 Aufbewahrung der Wahlakten
- Zweiter Abschnitt Besondere Vorschriften für die Wahl mehrerer Mitglieder der Bordvertretung oder Gruppenvertreter (§§ 20 - 26)
- Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften für Wahl nur eines Mitglieds der Bordvertretung oder nur eines Gruppenvertreters (Mehrheitswahl) (§§ 27 - 31)
- Vierter Abschnitt Verkürztes Wahlverfahren gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 6 des Gesetzes (§ 32)
- Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 19)