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Beck'scher Online-Kommentar
BeckOK Arbeitsrecht, Hrsg. Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching
BetrVG (Auszug)
Vierter Teil Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer
Zweiter Abschnitt Mitwirkungs- und Beschwerderecht des Arbeitnehmers (§ 81 - § 86a)
§ 81 Unterrichtungs- und Erörterungspflicht des Arbeitgebers
A. Unterrichtung des Arbeitnehmers über den Arbeitsbereich
I. Unterrichtung über Aufgaben, Tätigkeitsbereich und Verantwortung
II. Belehrung über Unfall- und Gesundheitsgefahren
III. Unterrichtung des Arbeitnehmers über Veränderungen in seinem Arbeitsbereich
B. Anhörung der Arbeitnehmer zu Arbeitsschutzmaßnahmen in Betrieben ohne Betriebsrat
C. Unterrichtung und Beratung der Arbeitnehmer bei der Planung von Maßnahmen und deren Auswirkungen
D. Streitigkeiten
A. Unterrichtung des Arbeitnehmers über den Arbeitsbereich
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Zitiervorschlag:
BeckOK ArbR/Werner, 63. Ed. 1.3.2022, BetrVG § 81 Rn. 1-9
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Kommentierung: § 81
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