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Beck'scher Online-Kommentar
BeckOK Arbeitsrecht, Hrsg. Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching
BetrVG (Auszug)
Dritter Teil Jugend- und Auszubildendenvertretung
Erster Abschnitt Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 60 - § 71)
§ 60 Errichtung und Aufgabe
§ 61 Wahlberechtigung und Wählbarkeit
§ 62 Zahl der Jugend- und Auszubildendenvertreter, Zusammensetzung der Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 63 Wahlvorschriften
§ 64 Zeitpunkt der Wahlen und Amtszeit
A. Regelmäßige Wahlen
B. Außerordentliche Neuwahlen
C. Amtszeit
D. Vollendung des 25. Lebensjahres
E. Verfahrensfragen
§ 65 Geschäftsführung
§ 66 Aussetzung von Beschlüssen des Betriebsrats
§ 67 Teilnahme an Betriebsratssitzungen
§ 68 Teilnahme an gemeinsamen Besprechungen
§ 69 Sprechstunden
§ 70 Allgemeine Aufgaben
§ 71 Jugend- und Auszubildendenversammlung
BeckOK Arbeitsrecht
§ 64 Zeitpunkt der Wahlen und Amtszeit
Mauer in BeckOK ArbR | BetrVG § 64 Rn. 1-5 | 64. Edition | Stand: 01.06.2022
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