Tschechische Republik Invaliditätsrente zum vollen Satz für Personen, die vor Vollendung ihres 18. Lebensjahres invalide wurden und die im erforderlichen Zeitraum nicht versichert waren (Abschnitt 42
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Zitiervorschlag:
BeckOK SozR, 50. Ed. 1.9.2018, VO (EG) 883/2004 Rechtsvorschriften des Typs A, die der Sonderkoordinierung unterliegen sollten (Artikel 44 Absatz 1)