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Beck'scher Online-Kommentar
BeckOK Sozialrecht, Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching
SGB X: Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
Zweites Kapitel Schutz der Sozialdaten
Dritter Abschnitt Organisatorische Vorkehrungen zum Schutz der Sozialdaten, besondere Datenverarbeitungsarten (§ 78a - § 80)
§ 78a (weggefallen)
§ 78b (weggefallen)
§ 78c (weggefallen)
§ 79 Einrichtung automatisierter Verfahren auf Abruf
A. Entstehungsgeschichte
B. Normzweck
C. Voraussetzungen für das Bereithalten von Sozialdaten auf Abruf
D. Bereithalten von Sozialdaten auf Abruf bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
E. Gewährleistung der Kontrolle bei Verfahren auf Abruf
F. Unterrichtung der Datenschutzbeauftragten vor Einrichtung von Verfahren auf Abruf
G. Verantwortlichkeit bei der Datenübermittlung bei Verfahren auf Abruf
H. Zulässigkeit von Verfahren auf Abruf zur Selbstinformation
§ 80 Verarbeitung von Sozialdaten im Auftrag
BeckOK Sozialrecht
§ 79 Einrichtung automatisierter Verfahren auf Abruf
Westphal in BeckOK SozR | SGB X § 79 Rn. 1-9 | 52. Edition | Stand: 01.03.2019
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