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Beck'scher Online-Kommentar
BeckOK Sozialrecht, Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching
SGB X
Zweites Kapitel Schutz der Sozialdaten
Vierter Abschnitt Rechte der betroffenen Person, Beauftragte für den Datenschutz und Schlussvorschriften (§ 81 - § 85a)
§ 81 Recht auf Anrufung, Beauftragte für den Datenschutz
A. Entstehungsgeschichte
B. Normzweck
C. Rechte der betroffenen Person bei Datenschutzverletzungen
D. Kontrolle der Sozialleistungsträger
E. Kontrolle sonstiger Stellen
F. Stellung eines Datenschutzbeauftragten
BeckOK Sozialrecht
C. Rechte der betroffenen Person bei Datenschutzverletzungen
Westphal in BeckOK SozR | SGB X § 81 Rn. 3 | 55. Edition | Stand: 01.12.2019
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