- Beck'scher Online-Kommentar
- BeckOK Sozialrecht, Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Meßling/Udsching
- VO (EG) 883/2004
- Titel I Allgemeine Bestimmungen (Artikel 1 - Artikel 10)
- Titel II Bestimmung des anwendbaren Rechts (Artikel 11 - Artikel 16)
- Titel III Besondere Bestimmungen über die verschiedenen Arten von Leistungen
- Titel IV Verwaltungskommission und beratender Ausschuss (Artikel 71 - Artikel 75)
- Titel V Verschiedene Bestimmungen (Artikel 76 - Artikel 86)
- Titel VI Übergangs- und Schlussbestimmungen (Artikel 87 - Artikel 91)
- 1 Anhang I Unterhaltsvorschüsse und besondere Geburts- und Adoptionsbeihilfen (Artikel Buchstabe z))
- 8 Anhang II Bestimmungen von Abkommen, die weiter in Kraft bleiben und gegebenenfalls auf die Personen beschränkt sind, für die diese Bestimmungen gelten (Artikel Absatz 1)
- 18 Anhang III Beschränkung des Anspruchs auf Sachleistungen für Familienangehörige von Grenzgängern (Artikel Absatz 2)
- 27 Anhang IV Mehr Rechte für Rentner, die in den zuständigen Mitgliedstaat zurückkehren (Artikel Absatz 2)
- 28 Anhang V Mehr Rechte für ehemalige Grenzgänger, die in den Mitgliedstaat zurückkehren, in dem sie zuvor eine Beschäftigung oder eine selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt haben (findet nur Anwendung, wenn der Mitgliedstaat, in dem der Träger, der die Kosten der dem Rentner in seinem Wohnmitgliedstaat gewährten Sachleistungen zu tragen hat, seinen Sitz hat, auch aufgeführt ist) (Artikel Absatz 2)
- 44 Anhang VI Rechtsvorschriften des Typs A, die der Sonderkoordinierung unterliegen sollten (Artikel Absatz 1)
- 46 Anhang VII Übereinstimmung zwischen den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten in Bezug auf den Grad der Invalidität (Artikel Absatz 3 der Verordnung)
- 52 Anhang VIII Fälle, in denen auf die anteilige Berechnung verzichtet wird oder diese keine Anwendung findet (Artikel Absätze 4 und 5)
- 54 Anhang IX Leistungen und Abkommen, die es ermöglichen, Artikel anzuwenden
- 70 Anhang X Besondere beitragsunabhängige Geldleistungen (Artikel Absatz 2 Buchstabe c))
- 51 Anhang XI Besondere Vorschriften für die Anwendung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten (Artikel Absatz 3, 56 Absatz 1 und 83)
Titel IV Verwaltungskommission und beratender Ausschuss
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