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Beck'scher Online-Kommentar
BeckOK Sozialrecht, Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Meßling/Udsching
SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe
Fünftes Kapitel Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
Zweiter Abschnitt Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit (§ 73 - § 78)
§ 73 Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 74 Förderung der freien Jugendhilfe
A. Anregung der freiwilligen Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe (Abs. 1 S. 1 Hs. 1)
B. Voraussetzungen der Förderung der Träger der freien Jugendhilfe (Abs. 1, Abs. 2)
C. Rechtsfolge
D. Zuständigkeit und Verfahren
§ 74a Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder
§ 75 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe
§ 76 Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben
§ 77 Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen
§ 78 Arbeitsgemeinschaften
BeckOK Sozialrecht
§ 74 Förderung der freien Jugendhilfe
Winkler in BeckOK SozR | SGB VIII § 74 Rn. 1-44 | 63. Edition | Stand: 01.12.2021
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