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Beck'scher Online-Kommentar
BeckOK Sozialrecht, Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Meßling/Udsching
SGB X
Zweites Kapitel Schutz der Sozialdaten
Vierter Abschnitt Rechte der betroffenen Person, Beauftragte für den Datenschutz und Schlussvorschriften (§ 81 - § 85a)
§ 82 Informationspflichten bei der Erhebung von Sozialdaten bei der betroffenen Person
A. Entstehungsgeschichte
B. Normzweck
C. Ausnahmen von der Informationspflicht
D. Ausnahmen von der Informationspflicht bei Weiterverarbeitung für einen anderen Zweck
E. Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Person
F. Nachholung der Information der betroffenen Person
G. Zustimmung zur Informationserteilung durch bestimmte öffentliche Stellen
BeckOK Sozialrecht
F. Nachholung der Information der betroffenen Person
Westphal in BeckOK SozR | SGB X § 82 Rn. 17 | 63. Edition | Stand: 01.12.2021
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