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Beck'scher Online-Kommentar
BeckOK Sozialrecht, Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching
BAföG
Abschnitt IV Einkommensanrechnung (§ 21 - § 25b)
§ 21 Einkommensbegriff
§ 22 Berechnungszeitraum für das Einkommen des Auszubildenden
§ 23 Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden
§ 24 Berechnungszeitraum für das Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners
A. Grundsatz: Berechnung nach dem Einkommen des vorletzten Kalenderjahres (Abs. 1)
B. Einkommensteuerbescheid maßgeblich
C. Aktualisierungsantrag (Abs. 3)
D. Anzusetzendes Einkommen
§ 25 Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners
[aufgehoben] (§ 25a - § 25b)
BeckOK Sozialrecht
§ 24 Berechnungszeitraum für das Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners
Winkler in BeckOK SozR | BAföG § 24 Rn. 1-30 | 65. Edition | Stand: 01.06.2022
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