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Beck'scher Online-Kommentar
BeckOK Sozialrecht, Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching
BAföG
Abschnitt IV Einkommensanrechnung (§ 21 - § 25b)
§ 21 Einkommensbegriff
§ 22 Berechnungszeitraum für das Einkommen des Auszubildenden
§ 23 Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden
§ 24 Berechnungszeitraum für das Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners
§ 25 Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners
A. Freibetrag nach Abs. 1
B. Familienfreibetrag (Abs. 3)
C. Umfang der Anrechnung (Abs. 4)
D. Begriff des Kindes (Abs. 5)
E. Härtefreibetrag (Abs. 6)
[aufgehoben] (§ 25a - § 25b)
BeckOK Sozialrecht
§ 25 Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners
Winkler in BeckOK SozR | BAföG § 25 Rn. 1-33 | 65. Edition | Stand: 01.06.2022
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