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Beck'scher Online-Kommentar
BeckOK Sozialrecht, Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching
SGB V: Gesetzliche Krankenversicherung
Viertes Kapitel Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
Erster Abschnitt Allgemeine Grundsätze (§ 69 - § 71)
Zweiter Abschnitt Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten
Dritter Abschnitt Beziehungen zu Krankenhäusern und anderen Einrichtungen (§ 107 - § 114)
Vierter Abschnitt Beziehungen zu Krankenhäusern und Vertragsärzten (§ 115 - § 123)
Fünfter Abschnitt Beziehungen zu Leistungserbringern von Heilmitteln (§ 124 - § 125b)
Sechster Abschnitt Beziehungen zu Leistungserbringern von Hilfsmitteln (§ 126 - § 128)
Siebter Abschnitt Beziehungen zu Apotheken und pharmazeutischen Unternehmern (§ 129 - § 131a)
Achter Abschnitt Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern (§ 132 - § 134a)
§ 132 Versorgung mit Haushaltshilfe
§ 132a Versorgung mit häuslicher Krankenpflege
§ 132b Versorgung mit Soziotherapie
§ 132c Versorgung mit sozialmedizinischen Nachsorgemaßnahmen
§ 132d Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
§ 132e Versorgung mit Schutzimpfungen
§ 132f Versorgung durch Betriebsärzte
§ 132g Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
§ 132h Versorgungsverträge mit Kurzzeitpflegeeinrichtungen
§ 132i Versorgungsverträge mit Hämophiliezentren
§ 132j Regionale Modellvorhaben zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken
§ 132k Vertrauliche Spurensicherung
§ 132l Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege, Verordnungsermächtigung
§ 132m Versorgung mit Leistungen der Übergangspflege im Krankenhaus
§ 133 Versorgung mit Krankentransportleistungen
§ 134 Vereinbarung zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den Herstellern digitaler Gesundheitsanwendungen über Vergütungsbeträge; Verordnungsermächtigung
§ 134a Versorgung mit Hebammenhilfe
Neunter Abschnitt Sicherung der Qualität der Leistungserbringung (§ 135 - § 139e)
Zehnter Abschnitt Eigeneinrichtungen der Krankenkassen (§ 140)
Elfter Abschnitt Sonstige Beziehungen zu den Leistungserbringern (§ 140a - § 140d)
Zwölfter Abschnitt Beziehungen zu Leistungserbringern europäischer Staaten (§ 140e)
Dreizehnter Abschnitt Beteiligung von Patientinnen und Patienten, Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten (§ 140f - § 140h)
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Achter Abschnitt Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern
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