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Beck'scher Online-Kommentar
BeckOK Sozialrecht, Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching
SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe
Fünftes Kapitel Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
Erster Abschnitt Träger der öffentlichen Jugendhilfe (§ 69 - § 72a)
§ 72a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
A. Beschäftigungs- und Vermittlungsverbot bei Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (Abs. 1 S. 1)
B. Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (Abs. 1 S. 2)
C. Beschäftigung bei Trägern der freien Jugendhilfe (Abs. 2)
D. Neben- und ehrenamtlich Tätige bei Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (Abs. 3)
E. Neben- und ehrenamtlich Tätige bei Trägern der freien Jugendhilfe (Abs. 4)
F. Datenschutz (Abs. 5)
BeckOK Sozialrecht
F. Datenschutz (Abs. 5)
Winkler in BeckOK SozR | SGB VIII § 72a Rn. 29-33 | 65. Edition | Stand: 01.03.2022
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