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Beck'scher Online-Kommentar
BeckOK Sozialrecht, Rolfs/Giesen/Meßling/Udsching
SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfe
Fünftes Kapitel Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
Zweiter Abschnitt Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit (§ 73 - § 78)
§ 77 Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen
A. Anstreben von Vereinbarungen zur Kostenübernahme und zur Qualitätsentwicklung (Abs. 1)
I. Ambulante Leistungen durch Einrichtungen oder Dienste
II. „Anstreben“; kein Anspruch auf Vereinbarungen
III. Inhalt der Vereinbarung
IV. Rechtsschutz
V. Landesrecht (Abs. 1 S. 3)
VI. Verhältnis zu den §§ 78a ff. (Abs. 1 S. 4)
B. Kostentragung bei Beratung und Unterstützung der Eltern und der Pflegefamilie (Abs. 2)
BeckOK Sozialrecht
A. Anstreben von Vereinbarungen zur Kostenübernahme und zur Qualitätsentwicklung (Abs. 1)
Winkler in BeckOK SozR | SGB VIII § 77 Rn. 1-17 | 65. Edition | Stand: 01.06.2022
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