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Beck'scher Online-Kommentar
BeckOK Sozialrecht, Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching
Ärzte-ZV
Abschnitt VII Ruhen, Entziehung und Ende der Zulassung (§ 26 - § 30)
§ 26 [Ruhen der Zulassung]
A. Systematische Stellung
B. Normzweck
C. Voraussetzungen für das vollständige oder hälftige Ruhen der Zulassung
I. Nichtaufnahme oder Nichtausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit
II. Gründe für das Anordnen des Ruhens der Zulassung
III. Prognose der Wiederaufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit in angemessener Frist
IV. Keine entgegenstehenden Gründe der Sicherstellung
D. Rechtsfolgen der Ruhensanordnung und Verfahrensregelungen
C. Voraussetzungen für das vollständige oder hälftige Ruhen der Zulassung
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Zitiervorschlag:
BeckOK SozR/Scholz, 48. Ed. 1.3.2018, Ärzte-ZV § 26
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Kommentierung: § 26
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