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Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch
XXI. Buch. Betriebsverfassung
3. Abschnitt. Betriebsverfassungsorgane
§ 219. Amtszeit des Betriebsrats
§ 220. Geschäftsführung des Betriebsrats
§ 221. Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder
§ 222. Kosten des Betriebsrats
§ 223. Betriebsversammlung
§ 224. Gesamtbetriebsrat
§ 225. Betriebsräteversammlung
§ 226. Konzernbetriebsrat
§ 227. Jugend- und Auszubildendenvertretung
I. Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung
II. Geschäftsführung der Jugend- und Auszubildendenvertretung
III. Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung
IV. Rechte der Jugend- und Auszubildendenvertreter
§ 228. Gesamt- und Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 229. Jugend- und Auszubildendenversammlung
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