- SPA
- 2016
- Heft 21 (Seite 161-168)
- Rechtsprechung
- LAG
- Wiedereinstellungsanspruch muss innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Umstände geltend gemacht werden
- Lange Arbeitnehmerkündigungsfrist kann durch Vertragsstrafe abgesichert werden
- LAG
- Rechtsprechung
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- 2016