- SPA
- 2016
- Heft 22 (Seite 169-176)
- Kurzbericht
- „Ansteckungsgefahr durch TUIfly-Virus“ – Wie kann der Arbeitgeber „Massenerkrankungen“ vorbeugen?
- „Stummer Protest“
- Massenkrankmeldungen – vor Gericht die Ausnahme
- Wilder Streik
- Mittel der Gegenwehr?
- Beweisschwierigkeiten
- In den ersten 3 Krankheitstagen in der Regel nur Informationspflicht
- Forderung ärztliches Attest ab 1. Krankheitstag
- Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers
- Erschütterung des Beweiswertes eines Attests durch Gesamtumstände
- Arbeitsgerichtliches Verfahren
- Was also konkret tun?
- „Ansteckungsgefahr durch TUIfly-Virus“ – Wie kann der Arbeitgeber „Massenerkrankungen“ vorbeugen?
- Kurzbericht
- Heft 22 (Seite 169-176)
- 2016