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SPA
2016
Heft 23 (Seite 177-184)
Kurzbericht
„AÜG-Reform“ tritt am 1. April 2017 in Kraft
Höchstüberlassungsdauer 18 Monate
Verschärfung des Equal Pay-Grundsatzes
Keine Fallschirmlösung und Kennzeichnungspflicht
Kein Einsatz von Leiharbeitnehmern im Arbeitskampf
Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei Schwellenwerten
Gesetzliche Definition des Arbeitsvertrages
Fazit
SPA 2016, 177
„AÜG-Reform“ tritt am 1. April 2017 in Kraft
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