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Beck'scher Online-Kommentar
Beck'scher Online-Kommentar Sozialrecht, Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching
BAföG
Abschnitt IX Verfahren (§ 45 - § 55)
§ 45 Örtliche Zuständigkeit
A. Zuständigkeit des Wohnsitzes der Eltern bzw. des Auszubildenden ...
I. Amt für Ausbildungsförderung des ständigen Wohnsitzes der ...
II. Amt für Ausbildungsförderung des ständigen Wohnsitzes der/des ...
Beck'scher Online-Kommentar SozR
II. Amt für Ausbildungsförderung des ständigen Wohnsitzes der/des Auszubildenden (Abs. 1 S. 2)
Winkler in BeckOK SozR | BAföG § 45 Rn. 7-8 | 43. Edition | Stand: 01.12.2016
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