Seiteninterne Navigation
Beck-Angebote
Logo: Zur Startseite von beck-personal-portal
Erweiterte Suchoptionen:
Detailsuche
Mein PP Mein beck-personal-portal

§ 2 Höhe des Elterngeldes

(1) 1Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes gewährt. 2Es


Zitiervorschlag:
BeckOK ArbR/Schrader, 44. Ed. 1.6.2017, BEEG § 2
Ansicht
Einstellungen