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Beck'scher Online-Kommentar
BeckOK Sozialrecht
SGB VII: Gesetzliche Unfallversicherung
Siebtes Kapitel Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern und ihre Beziehungen zu Dritten (§§ 188-198)
Erster Abschnitt Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern (§§ 188-190)
§ 188 Auskunftspflicht der Krankenkassen
§ 189 Beauftragung einer Krankenkasse
§ 190 Pflicht der Unfallversicherungsträger zur Benachrichtigung der Rentenversicherungsträger beim Zusammentreffen von Renten
Zweiter Abschnitt Beziehungen der Unfallversicherungsträger zu Dritten (§§ 191-198)
Erster Abschnitt Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern (§§ 188-190)
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