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Beck'scher Online-Kommentar
BeckOK Sozialrecht
SGB X: Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
Drittes Kapitel Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten (§§ 86-119)
Erster Abschnitt Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander und mit Dritten (§§ 86-101a)
Dritter Titel Zusammenarbeit der Leistungsträger mit Dritten (§§ 97-101a)
§ 97 Durchführung von Aufgaben durch Dritte
§ 98 Auskunftspflicht des Arbeitgebers
§ 99 Auskunftspflicht von Angehörigen, Unterhaltspflichtigen oder sonstigen Personen
§ 100 Auskunftspflicht des Arztes oder Angehörigen eines anderen Heilberufs
§ 101 Auskunftspflicht der Leistungsträger
§ 101a Mitteilungen der Meldebehörden
Beck'scher Online-Kommentar Sozialrecht
§ 97 Durchführung von Aufgaben durch Dritte
Pohl in BeckOK SGB X § 97 | Ed. 33 - März 2014 | Stand: 01.03.2014
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