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Beck'scher Online-Kommentar
BeckOK Sozialrecht
SGB VI: Gesetzliche Rentenversicherung
Erstes Kapitel Versicherter Personenkreis (§§ 1-8)
Zweites Kapitel Leistungen (§§ 9-124)
Drittes Kapitel Organisation, Datenschutz und Datensicherheit (§§ 125-152)
Viertes Kapitel Finanzierung (§§ 153-227)
Fünftes Kapitel Sonderregelungen (§§ 228-319c)
Sechstes Kapitel Bußgeldvorschriften (§§ 320-321)
Anlage 1: Durchschnittsentgelt in Euro/DM/RM
Anlage 2: Jährliche Beitragsbemessungsgrenzen in Euro/DM/RM
Anlage 2a: Jährliche Beitragsbemessungsgrenzen des Beitrittsgebiets in Euro/DM
Anlage 2b: Jährliche Höchstwerte an Entgeltpunkten
Anlage 3: Entgeltpunkte für Beiträge nach Lohn-, Beitrags- oder Gehaltsklassen
Anlage 4: Beitragsbemessungsgrundlage für Beitragsklassen
Anlage 5: Entgeltpunkte für Berliner Beiträge
Anlage 6: Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen von Franken in Deutsche Mark
Anlage 7: Entgeltpunkte für saarländische Beiträge
Anlage 8: Lohn-, Beitrags- oder Gehaltsklassen und Beitragsbemessungsgrundlagen in RM/DM für Sachbezugszeiten, in denen der Versicherte nicht Lehrling oder Anlernling war
Anlage 9: Folgende im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet ausgeübte Arbeiten vor dem 1. Januar 1969 sind
Anlage 10: Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets
Anlage 11: Verdienst für freiwillige Beiträge im Beitrittsgebiet
Anlage 12: Gesamtdurchschnittseinkommen zur Umwertung der anpassungsfähigen Bestandsrenten des Beitrittsgebiets
Anlage 13: Definition der Qualifikationsgruppen
Anlage 14: Bereich
Anlage 15: Entgeltpunkte für glaubhaft gemachte Beitragszeiten mit freiwilligen Beiträgen
Anlage 16: Höchstverdienste bei glaubhaft gemachten Beitragszeiten ohne Freiwillige Zusatzrentenversicherung
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Anlage 21
Anlage 22
Anlage 23
Beck'scher Online-Kommentar Sozialrecht
Anlage 2b: Jährliche Höchstwerte an Entgeltpunkten
in BeckOK SGB VI Anlage 2b: Jährliche Höchstwerte an Entgeltpunkten | Ed. 36 - Dezember 2014 | Stand: 01.12.2014
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