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Beck'scher Online-Kommentar
BeckOK Sozialrecht
SGB VII: Gesetzliche Unfallversicherung
Drittes Kapitel Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls (§§ 26-103)
Zweiter Abschnitt Renten, Beihilfen, Abfindungen (§§ 56-80a)
Vierter Unterabschnitt Abfindung (§§ 75-80)
§ 75 Abfindung mit einer Gesamtvergütung
§ 76 Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 40 vom Hundert
§ 77 Wiederaufleben der abgefundenen Rente
§ 78 Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 40 vom Hundert
§ 79 Umfang der Abfindung
§ 80 Abfindung bei Wiederheirat
A. Entstehungsgeschichte
B. Normzweck
C. Grundvoraussetzungen
D. Mehrere Rentenberechtigte
E. Höhe der Abfindung
F. Renteneinbehaltung bei Auflösung oder Nichtigerklärung der neuen Ehe
G. Abfindung für frühere Ehegatten und für Lebenspartner
Beck'scher Online-Kommentar Sozialrecht
§ 80 Abfindung bei Wiederheirat
Marschner in BeckOK SGB VII § 80 | Ed. 36 - Dezember 2014 | Stand: 01.12.2014
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