Fünfter Abschnitt. Leistungen für Versicherte mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf und Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen (§§ 45a-45f)
Fünfter Abschnitt. Leistungen für Versicherte mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf und Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen (§§ 45a-45f)