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Schlechte Nachricht für Vermieter: Hausgeldzahlung keine Werbungskosten

Vermieter können Zahlungen in die Erhaltungsrücklage von Eigentümergemeinschaften nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Der BFH hat entschieden, dass dies erst dann geht, wenn tatsächlich Maßnahmen zur Instandhaltung der Immobilie vorgenommen

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