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Rücktritt schließt Vertragsstrafe nicht aus

Ein Käufer verlangt eine Vertragsstrafe von seinem Bauträger, obwohl er selbst zuvor vom Vertrag zurückgetreten ist. Geht das, oder verfängt er sich damit in Widersprüche? Der BGH sagt: Es kommt auf den Vertrag an, aber das Gesetz steht nicht im Weg. Ein Werkbesteller durfte eine vereinbare Vertragsstrafe

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