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Urkundenvollzug trotz Streit: Karlsruhe schafft Rechtssicherheit für Notare

Notare müssen zunächst zwei Wochen lang abwarten, bevor sie eine umstrittene Urkunde vollziehen, sagt der BGH. Gehe ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz ein und werde dieser vom Gericht abgelehnt, müssten sie aber nicht

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