Staatenimmunität vor deutschen Gerichten: Einlassung bedeutet Verzicht
Die Gerichte waren sich uneins, mit welcher Begründung die Kündigungsschutzklage eines Konsulats-Chauffeurs vor deutschen Gerichten verhandelt werden durfte. Das LAG Hessen hat nun entschieden: Indem sich das Land auf das Verfahren eingelassen hat, hat es