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BVerfG: Ehemals unter DDR-Zwangsverwaltung stehende Vermögenswerte nicht auffindbarer Miterben dürfen an Entschädigungsfonds abgeführt werden

Unauffindbare Miterben von Vermögenswerten, die in der DDR unter staatlicher Zwangsverwaltung standen, dürfen ohne Kompensation von ihren Vermögensrechten ausgeschlossen werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit jetzt mitgeteiltem Beschluss vom 21.07.2010 entschieden. Die entsprechende Regelung des Entschädigungsgesetzes, wonach solche Vermögenswerte an den Entschädigungsfonds abgeführt werden, sei mit dem Eigentumsgrundrecht in Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar. Das

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