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Jahresabschlüsse der Wirecard AG für 2017 und 2018 nichtig Das Landgericht München I hat heute per Endurteil die Nichtigkeit der Jahresabschlüsse der Wirecard AG zum 31.12.2017 und 31.12.2018 sowie der darauf aufbauenden Gewinnverwendungsbeschlüsse der Hauptversammlungen
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